Mitglied der Architektenkammer Niedersachsen




Seit der letzten Novellierung der Energieeinsparverordnung (EnEV) 2007 ist für Neubauten generell und für Bestandsgebäude bei Eigentümer-/Mieterwechsel oder Umbauten die Vorlage eines Energieausweises Pflicht.

In einem Energieausweis steht im Wesentlichen, welche Energiemenge (Strom, Gas, Öl) Ihr Gebäude pro Jahr benötigt, um standardisierte Raumtemperaturen zu erreichen und Warmwassermengen bereitzustellen. Bei geplanten Umbaumaßnahmen / Neubauten dürfen Höchstwerte nicht überschritten werden.


•  Seit 1.10.07
Für alle neu zu errichtenden Wohn -u. Nichtwohngebäude, Umbau, Erweiterung, Modernisierung.

•  Ab 01.07.08
Für alle bestehenden Wohngebäude, die bis einschl. 1965 fertiggestellt waren bei Eigentümer – oder Mieterwechsel.

•  Ab 01.01.09

Für bestehende Wohngebäude die ab 1966 fertiggestellt waren bei Eigentümer – oder Mieterwechsel

Ab 01.07.09 Für bestehende Nichtwohngebäude, die verkauft, vermietet oder verpachtet werden sollen.

•    Keine Ausweispflicht besteht für denkmalgeschützte Wohn- und Nichtwohngebäude, die verkauft, vermietet oder verpachtet werden sollen und für kleine Gebäude bis zu 50 qm Nutzfläche.



Hintergrund dafür ist die politische Verpflichtung in Anbetracht immer knapper werdender Ressourcen und klimatischer Veränderungen, den CO2- Ausstoß weltweit drastisch zu reduzieren.

Hierfür ist u.a. auch der hohe Heizenergieverbrauch, der einen Großteil der CO2-Belastung ausmacht, verantwortlich.

Die jetzt schon extrem angestiegenen Energiepreise werden diesen Kurs mit steigender Tendenz beibehalten.

Es ist daher im Interesse der Hauseigentümer/Mieter nicht nur die eigenen Energiekosten zu senken, sondern auch Verantwortung für die Umwelt zu übernehmen.

Zahlreiche Förderungen (zinsgünstige Darlehen, Zuschüsse) bieten Anreiz zur Reduzierung des Energieverbrauchs und zum Einsatz regenerativer Energien.


Links zu Förderungen und mehr Info:

www.KfW.de (Kreditanstalt für Wiederaufbau)

www.bafa.de (Bundesamt für Wirtschaft- und Ausfuhrkontrolle)

www.dena.de (Deutsche Energieagentur)

 

 


 
Sie senken Ihren Energieverbrauch durch

• Optimale Dämmung der gesamten beheizten Gebäudehülle

• Optimierung Ihres Wärmeerzeugers (Heizungsanlage)

• Luftdichtigkeit und kontrollierte Lüftung Ihres Gebäudes

• Energiebewusstes Verbraucherverhalten


 


Der erste Schritt zur Entscheidungsfindung für geplante Maßnahmen in dieser Richtung ist eine Energieberatung vor Ort . Diese wird auf Antrag durch das Bundesamt für Ausfuhrkontrolle und Wirtschaft (BAFA) mit einem Zuschuss unterstützt, sofern sie von einem beim BAFA zugelassenen Energieberater erfolgt.

Bei einer Energieberatung wird das Gebäude besichtigt, der energetische Gebäudebestand aufgenommen und anschließend ausgewertet. Es wird der Energiebedarf berechnet und festgestellt, wo die größten Energieverluste des Gebäudes vorhanden sind. Ihre tatsächlichen Verbrauchswerte werden dem gegenübergestellt.

Auf dieser Grundlage werden 2-3 machbare und wirtschaftliche Sanierungsvorschläge empfohlen, die den Energiebedarf mindestens auf die zulässigen Höchstwerte reduzieren. Als qualifizierte, zugelassene Energieberaterin und erfahrene Architektin berate ich Sie, welche Sanierungsmaßnahmen bei Ihrem Haus sinnvoll, machbar und wirtschaftlich sind. Sie erhalten Ihren Energieausweis (Bedarfsausweis) entweder für den derzeitigen Gebäudebestand oder nach der durchgeführten Sanierung.

Sofern alle Unterlagen (Zeichnungen und weitere Angaben zum Gebäudebestand) vorhanden sind, kostet eine Energieberatung vor Ort für ein Einfamilienhaus ca. 350-500 € abzgl. des BAFA-Zuschusses von derzeit 175 € (Stand 2007).

Ein Energieverbrauchsausweis gibt auf Basis Ihrer Verbrauchsdaten bezogen auf die Nutzfläche/Größe nur Ihren Energieverbrauch in kWh pro Jahr an. Er kostet ca. 50 €, beinhaltet jedoch keinen Ortstermin, Beratung, Sanierungsvorschläge usw.



Haben Sie Fragen? Rufen Sie mich an!
      
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